Eigentümer und Besitzer

Waage Bevor man sich um eine Definition des Begriffs Eigentum bemüht, muss man die beiden Begriffe Eigentümer und Besitzer, ebenso wie Eigentum und Besitz, voneinander abgrenzen. Umgangssprachlich, aber auch in öffentlichen Diskussionen, werden sie meistens synonym verwendet. Im juristischen Sinne gibt es aber einen deutlichen Unterschied. So muss ein Besitzer nicht unbedingt Eigentümer einer Sache sein. Wenn man sich das Auto eines Freundes ausleiht, wird man zum Besitzer des Autos solange man es hat, aber Eigentümer bleibt der Freund. Das gilt ebenso beispielsweise bei Mietern einer Wohnung oder eines Hauses. Merkwürdigerweise sprechen viele Hauseigentümer mit Stolz davon, dass sie der Besitzer des Hauses sind und nicht nur ein Mieter. Etwas abstrakter ausgedrück kann man sagen, dass der Besitz an einer Sache auf der faktischen Ebene angesiedelt ist, d.h. wer eine Sache hat, also in seiner Verfügungsgewalt hat, besitzt sie, während das Eigentum auf der rechtlichen Ebene liegt, d.h. man bleibt Eigentümer einer Sache, unabhängig davon, ob man sie zur Zeit besitzt oder nicht. Das Gesetz schützt den Besitzer. So kann ein Eigentümer sein verliehenes Fahrrad nicht einfach so, also ohne Rücksprache mit dem Besitzer zurücknehmen, obwohl es sein Eigentum ist. Der Paragraph 339 des ABGB sagt: "Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern." Der "Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein" heißt auch legal oder illegal.
Folgendes Beispiel erscheint gerne in juristischen Fallbeispielen: Jemand stiehlt ein Fahrrad. Nach einer Weile findet der Eigentümer sein Fahrrad wieder. Es ist mit einer Kette abgeschlossen. Darf er die Kette einfach so aufbrechen oder nicht? Nach $ 339 ist der Dieb juristisch gesehen der Besitzer des Fahrrades und genießt den Besitzschutz des Gesetzes. Auch der Eigentümer selbst ist nicht berechtigt den Besitz eigenmächtig zu stören. Er muss also Polizei und gegebenenfalls Gerichte bemühen, ihm sein Eigentum wieder in seinen Besitz zurückzuführen.

Eigentum und Grundgesetz

Das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menchenrechte von 1948 ein Menschenrecht:


  1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Im Artikel 14 des Grundgesetzes Absatz (1) wird sowohl das Recht auf Eigentum garantiert als auch das Recht dieses zu vererben. Allerdings sagt das Grundgesetz nichts darüber aus, welche materiellen und immateriellen Dinge dem Eigentum zugerechnet werden können. Im Grundgesetz heißt es dazu "Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze geregelt.

Absatz 2 des Artikels 14 wird wohl ebenso häufig zitiert wie vergessen. Darin heißt es, dass Eigentum verpflichtet. Außerdem, dass sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.

Gerade dieser Absatz ist im Zusammenhang von sogenanntem geistigen Eigentum, - was immer häufiger von Rechteverwerern und Politikern mit materiellem Eigentum auf eine Stufe gestellt wird - von besonderer Wichtigkeit. Aus ihr lässt sich unmittelbar ein Recht auf "Fair Use" oder "Angemessene Verwendung", d.h. Schrankenbestimmungen im Urheberrecht: Schranken des Urheberrechts gibt es zugunsten einzelner Nutzer, der Kulturwirtschaft sowie der Allgemeinheit. Hierunter fallen z.B. die Erlaubnis der Vervielfältigung zu eigenem Gebrauch, die Entlehnungsfreiheit (so z. B. die Zitate) sowie die Gestattung der öffentlichen Wiedergabe im Lehrbetrieb.

Artikel 14 im Wortlaut:

  1. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  2. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  3. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Weitere gesetzliche Regelungen bzgl. Eigentum und Besitz an Sachen regelt das Sachenrecht, das in Deutschland im dritten Buch des BGB kodifiziert ist (§§ 854 - 1296).

Was ist Eigentum?

Ist Eigentum gewissermaßen ein Naturgesetz oder, wie man es früher formulierte, von Gott gegeben? Rousseau vertritt die Meinung, dass die Aufteilung von Grund und Boden eine neue Art von Recht hervorgebracht habe und schreibt: "Das heißt, dass das Eigentumsrecht sich von demjenigen unterscheidet, das sich aus dem natürlichen Gesetz ergibt." ("C'est-à-dire le droit de propriété différent de celui qui résulte de loi naturelle.")

Eigentum scheint wie ein ureigener animalischer Trieb, auch wenn dies von manchen geleugnet wird. Anscheinend liegt es in der Natur des Menschen, Dinge in Besitz zu nehmen. Praktische Dinge, die das Leben verbessern oder verschönern. Außer einigen wenigen besonders gearteten Menschen, wie z.B. bestimmte Mönche, trachten die Menschen nicht nur nach Eigentum, sondern sie möchten dieses auch kontinuierlich mehren. Wir hamstern, d.h. wie ein Hamster horten wir Dinge. Ein Hauptbeweggrund - ähnlich dem Hamster - liegt wohl darin, dass wir für die Zukunft und vor allem für mögliche Mangelzeiten sparen. Aber im Gegensatz zum Tierreich werden bestimmten Menschen per Gesetz besondere Fähigkeiten zugeteilt, sich schneller und effizienter Dinge anzueignen. Beispielsweise Adlige in der Vergangenheit. Unterscheiden muss man jedoch, zwischen Eigentum an Haushaltsgegenständen, Werkzeugen, persönlichem Schmuck oder Ähnlichem und auf der anderen Seite Eigentum an Produktionsmittel, Grund und Boden, der über das eigene Heim hinausgeht. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Besitz von privaten alltäglichen Dingen und Grundbesitz oder Besitz an Produktionsmitteln, besteht wohl in der Tatsache, dass im ersten Fall andere Menschen nicht tangiert werden, während im Falle von privatem Grundbesitz oder Produktivmitteln andere Menschen nicht nur betroffen sondern oft auch in ihrer gesamten Existenz einbezogen sind. So entscheidet ein Arbeitgeber, auch wenn sein Entscheidungsspielraum durch Gesetze eingeschränkt ist, im Prinzip darüber, ob ein Mensch einen Job bei ihm erhält oder nicht, bzw. ob er diesen Job noch weiter verrichten darf, also eine in vielen Fällen existentielle Entscheidung.

Was wer in einer Gesellschaft besitzen kann, ist kein statischer Zustand in der Menschheitsgeschichte und der Geschichte der Gesellschaftssysteme. Allen gemeinsam ist wohl lediglich das Recht Huashaltsgegenstände und gewisse persönliche Dingen zu besitzen. Die folgende Tabelle zeigt einen groben Überblick.

Gemeinschaftseigentum / Gemeinbesitz Privateigentum / Privatbesitz
Stammesgesellschaft Grund und Boden Produktionsmittel wie Waffen und Werkzeuge
Haushaltsgegenstände
Sozialismus Grund und Boden
Produktionsmittel
"Volkseigentum"
Haushaltsgegenstände
Kapitalismus Grund und Boden
Produktionsmittel
Haushaltsgegenstände
soziale Marktwirtschaft Eigentumsverhältnisse wie im Kapitalismus, aber unter Beachtung des Grundgesetzes, d.h "Eigentum verpflichtet ..."

Ursprung des Eigentums

Stellen wir uns doch einmal eine Gruppe von spielenden Kindern vor. Auf einem freien Feld finden sie einen Ball. Sie fragen sich, wem der Ball wohl gehört. Einer meint, dass der Ball schon am Vortag dort gelegen habe. Nun nimmt der Stärkste, also der Anführer der Gruppe, den Ball und postuliert, dass der Ball wohl keinem gehöre und deshalb jetzt ihm gehöre. Heißt das nun, dass der Eigentumsbegriff in der Natur des Menschen liegt, dass Dinge unweigerlich Menschen gehören müssen? Oder ist dieses Verhaltensmuster in unserem Beispiel bereits ein Resultat aus der frühkindlichen Erziehung?

Eigentum dürfte es wohl schon in der Frühgeschichte gegeben haben, denn darauf können die Grabbeigaben wie Waffen, Gebrauchsgegenstände und Schmuck in der Steinzeit hindeuten. Behauptungen, dass beispielsweise die Indianer Nordamerikas keine Vorstellung von Eigentum hatten, scheinen wohl nicht den Tatsachen zu entsprechen. Frederick Hodge schrieb, dass Privateigentum unter nordamerikanischen Indianern die Norm war. Rodrigues/Galbraith und Stiles behaupten in Ihrem Artikel "American Indian Collectivism: Past Myth, Present Reality", dass falsche Mythen und historische Verzerrungen erst gegen Mitte des 20. Jahrhunderts aufkamen. Ab dieser Zeit gab es keine Zeitzeugen mehr, die in der Zeit vor der Reservation gelebt hätten. Man kann also davon ausgehen, dass auch die Indianer Privateigentum gekannt haben.

Auch wenn die alten Griechen Privateigentum sehr wohl kannten, forderte Platon für seinen idealen Staat (Politeia), dass privates Eigentum untersagt sein müsse, um persönliche Bereicherung zu unterbinden. Ganz anders war das Verhältnis von Aristoteles. Für ihn ist Eigentum ein legitimer und unverzichtbarer Bestandteil des Lebens. "Zwei Dinge erwecken vor alem die Fürsorge und Liebe des Menschen: das Eigene und das Geschätzte" 1 Aristoteles schreibt, dass der Gemeinbesitz Konflikte nicht reduziere, sondern die Gefahr von Verteilungsstreitigkeiten erhöhe.2 Außerdem vertritt Aristotels die Ansicht, dass die Wirtschaftlichkeit durch das Vorhandensein von Eigentum verbessert werde. (Pol. 1263 b 28)

Das römische Recht kannte keine formale Definition des Begriffs Eigentum. Aber man unterschied verschiede Formen des Eigentums.



Begriff Bedeutung Beispiele
res nullius Dinge, die niemandem gehören, weil sie noch nicht in Besitz genommen worden sind. Also Dinge, die prinzipiell in Besitz genommen werden können. Aufgegebenes Eigentum, Fische im Meer oder in Seen, Wild, Eigentum des Feindes
res communis gemeinfreie Dinge, also was man unter "Public Domain" im Englischen versteht. Es ist unmöglich diese Dinge zu besitzen. Luft, Wasser (Seen, Ozeane, Flüsse)
res publicae Der Begriff "res publicae" bezeichnet zunächst einmal den Staat ans sich bzw. das Gemeinwesen. Im speziellen Sinne bezeichnet es auch die Staatsform von ca. 500 v. Chr. bis zum Beginn der Kaiserzeit.
Juristisch bezeichnet es die Dinge, die dem Staat bzw. dem Gemeinwesen gehören.
Straßen, Brücken, Häfen usw.
res universitatis Dinge, die zu Gruppen, aber nicht zum Staat gehören, also nicht zu "res publicae" Theater, Rennarenen
res divini juris Die Römer unterteilten das Recht in "res divini juris" und "res humani juris". Res divini juris bezeichnet alles, was religiösen Zwecken dient oder heilig ist. Gräber, Tempel und so weiter


Der Philosoph Cicero sah die Entstehung von Eigentum in Okkupation. Die eroberten Ländern wurden zu Provinzen und zum Eigentum des römischen Volkes. Landeigentum konnte bereits im alten Rom nicht beliebig genutzt werden. Die Nutzungsrechte endeten, wenn der Besitz anderer beeinträchtigt wurde, z.B. Entwässerungsgräben, die anderen das Wasser entziehen würden.

Bei den Germanen hatte sich Eigentum unter der Idee der Allmende entwickelt. Die Allmende war eine Rechtsform, die gemeinschaftliches Eigentum regelte. Allmende stand für gemeinsam genutztes Land einer Gemeinde oder einer festen Nutzergemeinschaft, d.h. z.B. Vieweiden, Wälder, Fischgewässer, Wege, Plätze und anderes. Diese Rechtsstrukturen hielten sich bis ins frühe Mittelalter. Im Mittelalter wurde die Allmende in Grundherrschaten überführt. Gemeinbesitz ging in den Besitz einiger weniger über. Es gab nun freie und unfreie Bauern. Die Masse des Volkes lebte als Tagelöhner und Knechte.

Discours sur l'origine et les fondemens de 
l'inégalité parmi les hommes, Jean-Jacques Rouseau Jean-Jacques Rousseau sah in der Einführung des Eigentums, vor allem von Landeigentum, die Ursache für viele Schattenseiten der menschlichen Gesellschaft. Den zweiten Teil seines Werkes "Der Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts" beginnt er mit den Worten: "Der erste, der ein Stück Feld einzäunte und dabei auf den Gedanken kam zu sagen 'dies ist mein' und auch Leute fand, die einfältig genug waren, es ihm zu glauben, ist der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft gewesen. Was für Verbrechen, Kriege, Morde, Elend und Schrecken wären dem menschlichen Geschlecht erspart geblieben, wenn man diesem die Phähle herausgezogen und den Graben gefüllt hätte und Seinesgleichen zugerufen hätte: 'Hütet euch diesem Betrüger zuzuhören; ihr seid verloren, wenn ihr vergisst, dass die Früchte allen sind und dass die Erde niemandem ist."3

In diesem Werk schreibt er auch, dass aus dem Eigentum Sklaverei und Elend erwachsen seien: ""Aber von dem Augenblick an, als ein Mensch die Hilfe eines anderen bedurfte; seit man bemerkte, dass es für einen nützlich wäre, Vorräte für zwei zu haben, war die Gleichheit verschwunden, das Eigentum stellte sich ein, die Arbeit wurde notwendig und die dichten Wälder verwandelten sich in lachende Felder, die mit dem Schweiße der Menschen getränkt werden mussten, und auf denen man bald Sklaverei und Elend mit den Ernten keimen und wachsen sah."4

Rousseau sieht im Eigentum nur Vorteile für eine kleine Anzahl Ehrlicher: "So war oder muss er gewesen sein, der Ursprung der Gesellschaft und der Gesetze, die dem Schwachen neue Hindernisse und dem Reichen neue Stärken gaben, welche die natürliche Freiheit unwiederbringlich vernichtete, das Gesetz des Eigentums und der Ungleichheit auf ewig festsetzte, aus einer geschickten Usurpation ein unwiderrufliches Recht machte, und zu Gunsten von wenigen Ehrgeizigen künftig das ganze Menschengeschlecht zur Arbeit, Knechtschaft und Elend zwangen."5

Grenzen des Eigentums

Grenzen des Eigentums oder Grenzen des Wachstums von Eigentum. Die Gesamtheit des Eigentums einer Person bezeichnet man als dessen Vermögen. Es sieht so aus, dass es scheinbar keine Schwelle bei Menschen gibt, von Ausnahmen abgesehen, ab der Menschen aufhören Vermögen anzuhäufen. Da allerdings das gesamte volkswirtschaftliche Vermögen begrenzt ist, geht dieses meist zu Lasten der Armen. Dies lässt sich auch statistisch belegen. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt in ihrer Rubrik "Die soziale Situation in Deutschland" zu diesem Thema: "Das Nettovermögen ist sehr ungleich verteilt: Werden die Personen nach der Höhe ihres Nettovermögens geordnet und dann in zehn gleich große Gruppen (Dezile) eingeteilt, so zeigt sich für das Jahr 2007, dass das reichste Zehntel über 61,1 Prozent des gesamten Vermögens verfügte. Darunter hielten die obersten fünf Prozent 46 Prozent und das oberste Prozent etwa 23 Prozent des gesamten Vermögens. Auf der anderen Seite verfügten 27,0 Prozent der erwachsenen Bevölkerung über kein Vermögen oder waren sogar verschuldet. Gegenüber dem Jahr 2002 hat die Konzentration der Nettovermögen im Top-Dezil weiter zugenommen, in allen anderen Dezilen sind die entsprechenden Anteilswerte 2007 dagegen niedriger."
Vermögensverteilund nach Dezilen Auch die Ungleichverteilung der Einkommen nimmt kontinuierlich zu, d.h. die sogenannte Einkommenschere trifftet immer weiter auseinander. Im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung kann man lesen, dass die Ungleichverteilung der Einkommen in den Jahren zwischen 2002 und 2005 zugenommen hat. "Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gingen real von durchschnittlich 24.873 Euro auf 23.684 Euro und damit um 4,8% zurück. [...] Auch die Ungleichverteilung der Einkommen nahm zu: Während der Anteil der höheren Einkommen wuchs, sanken die Anteile der niedrigen Einkommensgruppen."



1 Politik und Ökonomie bei Aristoteles, Von Peter Koslowski, Seite 44, (Pol. 1262 b 22-25)

2 dto.

3 eigene Übersetzung,
Jean-Jacques Rousseau, "Discours sur l'origine et les fondements de l'inégalité parmi les hommes", Original: "Le premier qui, ayant enclos un terrain, s'avisa de dire : Ceci est à moi, et trouva des gens assez simples pour le croire, fut le vrai fondateur de la société civile. Que de crimes, de guerres, de meurtres, que de misères et d'horreurs n'eût point épargnés au genre humain celui qui, arrachant les pieux ou comblant le fossé, eût crié à ses semblables : Gardez-vous d'écouter cet imposteur ; vous êtes perdus, si vous oubliez que les fruits sont à tous, et que la terre n'est à personne.

4 dto.
"mais dès l'instant qu'un homme eut besoin du secours d'un autre ; dès qu'on s'aperçut qu'il était utile à un seul d'avoir des provisions pour deux, l'égalité disparut, la propriété s'introduisit, le travail devint nécessaire et les vastes forêts se changèrent en des campagnes riantes qu'il fallut arroser de la sueur des hommes, et dans lesquelles on vit bientôt l'esclavage et la misère germer et croître avec les moissons." 5 dto.
"Telle fut, ou dut être, l'origine de la société et des lois, qui donnèrent de nouvelles entraves au faible et de nouvelles forces au riche, détruisirent sans retour la liberté naturelle, fixèrent pour jamais la loi de la propriété et de l'inégalité, d'une adroite usurpation firent un droit irrévocable, et pour le profit de quelques ambitieux assujettirent désormais tout le genre humain au travail, à la servitude et à la misère."