Einleitung

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Die GNU General Public License (abgekürzt GPL oder GNU GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz mit Copyleft für die Lizenzierung freier Software.

Geschichte der GPL

Man kann getrost sagen, dass es ohne Richard Stallman keine GPL gäbe - zumindest nicht in der jetzigen Form. Richard Matthew Stallman wurde 1953 in New York als Sohn eines Druckereibesitzers und einer Lehrerin geboren. Auf seiner persönlichen Webseite schreibt er: "Richard Stallman ist nur mein weltlicher Name, du kannst mich 'rms' nennen". RMS begann 1970 in Harvard Mathematik und Physik zu studieren. Interessanterweise wollte er nicht Informatik studieren. Er sagte, dass es überflüssig, wäre Informatik zu studieren, da er Programmieren auch "by doing" lernen könne. Mathematik liebte er so sehr, dass er zu Leuten sagte, sie sollten in "Math You" nennen, in Anspielung an seinen Mittelnamen Matthew. Obwohl er einen Großteil seiner Zeit während des Studiums mit Programmieren verbrachte, absolvierte er sein Physikstudium 1974 mit magna cum laude. Stallman verzichtete zugunsten des Programmierens auf eine Promotion in Physik.
Richard Stallman setzte sich Anfang der 80er Jahre das Ziel ein freies und Unix-komplatibles Betriebssystem zu entwickeln. Zuerst begann er jedoch die Entwicklung des Emacs, der auch heute noch zu den leistungsfähigsten Editoren gehört. Außerdem schrieb er den GNU-C-Compiler, der heute GCC für GNU Compiler Collection heißt. Für die beiden Programme ersann er jeweils eine eigene Lizenz. Für den Emacs die GNU Emacs General Public Licence und für den GCC die GCC GPL. Der GCC war bereits Teil seine ambitionierten GNU-Projektes, d.h. sein Unix-kompatibles Betriebssystem. GNU ist ein selbstrekursives Akronym, das für "Gnu is not Unix" steht. Damit wollte er betonen, dass obwohl die Befehle kompatibel zu Unix sind, so war der komplette Source-Code neu geschrieben, da er jegliche Copyright-Verletzung vermeiden wollte. Für das GNU-Projekt brauchte er eine neue Lizenz, die sicherstellte, dass jeder das Recht hatte die Software zu verstehen, zu reparieren, zu verbessern und sie zu verteilen. Gleichzeitig sollte die Lizenz auch sicherstelle, dass keine Veränderungen diese Lizenz ändern konnten. Sie musste immer frei bleiben. Dazu führte er den Begriff Copyleft, ein unverkennbares Wortspiel mit Copyright, ein. Das Copyleft-Prinzip besagt, dass alle veränderten Versionen eines unter der GPL stehenden Programmes nur dann verbreitet weden dürfen, wenn sie auch wieder unter den Bedingungen der GPL lizenziert werden.

Die Freiheiten der GPL

Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.
  1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich erlaubt.
  2. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden - wer zum Beispiel eine Kopie gegen Geld empfängt, hat weiterhin das Recht, diese dann kommerziell oder auch kostenlos zu verbreiten. Lizenzgebühren sind nicht erlaubt. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person - aber wenn er es tut, dann nur nach diesen Regeln.
  3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
  4. Es dürfen auch die gemäß Freiheit 2 veränderten Versionen des Programms unter den Regeln von Freiheit 1 vertrieben werden, wobei dem Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar gemacht werden muss. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 1 geschehen.

Die GPL 2

Im Juni 1991 erschien die zweite Version der GPL mit der sogenannten "Liberty or Death"-Klausel. Diese Klausel besagt, dass eine unter der GPL2 stehende Software nicht mehr verbreitet werden darf, wenn nicht alle Bedingungen der GPL eingehalten werden könnten. Mit der GPL2 ist auch möglich die Verbreitung der Software für bestimmte Länder auszuschließen, wenn die Verwertung des Werkes durch Patente oder Urheberrechte eingeschränkt wäre.

Version 3 der GPL

Am 29. Juni 2007 erschien die Version 3 der GPL. Allerdings ist meist immer noch die Version 2 im Einsatz.