Wie alles begann

Ich betreibe mit KleinTones - Music Beyond Categories einen kleinen YouTube-Musikkanal. Dort veröffentliche ich eigene Kompositionen, Arrangements und musikalische Projekte. Mehr zu meiner Musik und den verschiedenen Projekten findet sich auch auf meiner persönlichen Website klein-singen.de und insbesondere auf der Seite Musik & KleinTones.

Viele meiner Videos entstanden ursprünglich vor allem als visuelle „Träger“ für meine Musik. Im Laufe der Zeit hat sich das verändert: Die Gestaltung der Bilder und Filme wurde für mich immer wichtiger, und mittlerweile versuche ich, Musik und Visuals als eine gemeinsame künstlerische Arbeit zu verstehen.

Das bedeutet allerdings auch, dass in die meisten dieser Videos sehr viel Arbeit fließt. Es geht nicht darum, einfach ein Musikstück mit irgendeinem Hintergrundbild auf YouTube zu stellen. Bilder müssen ausgewählt oder erstellt, Bewegungen programmiert, Übergänge gestaltet, Ausschnitte festgelegt, Titel und Untertitel erzeugt und schließlich alles in hoher Qualität gerendert werden.

In den vergangenen Wochen habe ich eine Idee umgesetzt, die mich schon lange begleitet.

Mussorgskys „Bilder einer Ausstellung“

Modest Mussorgskys Bilder einer Ausstellung gehören für mich zu den faszinierendsten Werken der Musikgeschichte. Kennengelernt habe ich das Werk ursprünglich allerdings nicht durch Mussorgskys Klavierfassung, sondern durch Emerson, Lake & Palmer. Ihre Bearbeitung von Pictures at an Exhibition brachte mich überhaupt erst mit dieser Musik in Berührung.

Später lernte ich auch Mussorgskys Originalkomposition immer besser kennen und schätzen. Ich beschäftigte mich mit der Partitur und spielte Teile davon selbst auf dem Klavier.

Für mein neues Videoprojekt wollte ich Mussorgskys Musik mit einer eigenen visuellen Interpretation verbinden. Die einzelnen „Bilder“ des Zyklus boten dafür geradezu ideale Voraussetzungen: Gnomus, Das alte Schloss, Bydło, Die Küken in ihren Eierschalen, Die Katakomben, Das große Tor von Kiew - jedes dieser Stücke ruft bereits durch seinen Titel und seine Musik eine eigene Bilderwelt hervor.

Meine Idee war, daraus einen vollständigen visuellen Zyklus zu entwickeln.

YouTube-Video: Mussorgsky - Pictures at an Exhibition

Das entstandene Video:
Mussorgsky - Pictures at an Exhibition
Der Link startet ungefähr an der Stelle, um die es beim hier beschriebenen Content-ID-Claim geht.

Warum ich die Musik nicht selbst eingespielt habe

Natürlich hätte ich die Klavierfassung selbst aufnehmen können. Genau darüber habe ich zunächst auch nachgedacht. Aber Bilder einer Ausstellung sind pianistisch anspruchsvoll. Für eine vollständige Aufnahme, die meinen eigenen Qualitätsansprüchen genügt hätte, wäre eine erhebliche zusätzliche Vorbereitungs- und Aufnahmezeit notwendig gewesen. Das Videoprojekt selbst war ohnehin bereits sehr umfangreich.

Ich entschied mich deshalb, nach einer qualitativ hochwertigen und legal verwendbaren, frei lizenzierten Einspielung zu suchen.

Dabei stieß ich auf IMSLP, die International Music Score Library Project / Petrucci Music Library. Dort fand ich eine vollständige Einspielung der italienischen Pianistin Chiara Bertoglio.

Die Aufnahme gefiel mir musikalisch und klanglich sehr gut. Entscheidend war außerdem, dass sie auf IMSLP ausdrücklich unter der Lizenz Creative Commons Attribution 3.0 (CC BY 3.0) angeboten wird.

Die Werkseite, über die ich die Aufnahme gefunden habe:
IMSLP: Pictures at an Exhibition (Mussorgsky)

Die vollständige MP3-Datei, die ich heruntergeladen und verwendet habe:
IMSLP251520-PMLP03722-Quadri.mp3

Genau aus dieser Datei erzeugte mein Python-Programm die für die einzelnen Teile des Films benötigten Ausschnitte. Die Herkunft der Musik war für mich deshalb nie zweifelhaft:

Die Aufnahme in meinem Video ist die Einspielung von Chiara Bertoglio.

Dann kam der Content-ID-Claim

Nach der Veröffentlichung eines der Videos meldete YouTube einen Content-ID-Anspruch. Als beanspruchter Inhalt wurde angegeben: „Pictures at an Exhibition: XI. Promenade“. YouTube nannte dabei ausdrücklich die Pianistin Sa Chen; als Anspruchsteller erschien PIAS im Auftrag von Pentatone.

An dieser Stelle war ich zunächst nicht sonderlich beunruhigt. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass ein automatisches Erkennungssystem unterschiedliche Einspielungen desselben klassischen Werkes miteinander verwechselt. Beide Pianisten spielen Mussorgskys Komposition. Tonhöhen, Harmonien, melodische Abläufe und große Teile der zeitlichen Struktur ähneln sich zwangsläufig.

Ein solcher automatischer Treffer kann passieren.

Der ursprüngliche Treffer ist deshalb gar nicht der Kern meiner Kritik.

Welche Aufnahme von Sa Chen war eigentlich gemeint?

Hier muss ich einen Punkt präzisieren: Der Name Sa Chen wurde im Claim genannt. Was mir jedoch nicht genannt wurde, war die konkrete Sa-Chen-Aufnahme beziehungsweise Veröffentlichung, auf die sich der Claim stützte. Es fehlten beispielsweise eine Katalognummer oder ISRC sowie vor allem ein Link oder Zugriff auf die konkrete interne Content-ID-Referenzdatei.

Ich wusste also, dass YouTube meinen Soundtrack Sa Chen zuordnete - aber nicht, welche konkrete Sa-Chen/Pentatone-Veröffentlichung beziehungsweise welche interne Referenzaufnahme diesen Treffer ausgelöst hatte.

In der mir angebotenen YouTube-Oberfläche gab es dabei keine erkennbare Möglichkeit, einfach nachzufragen: weder bei YouTube noch unmittelbar beim Anspruchsteller. Ich konnte also nicht schreiben: Welche konkrete Sa-Chen-Aufnahme meinen Sie? Welche Veröffentlichung, welche Katalognummer, welche Referenzdatei?

Der Anspruch war damit konkret genug, um mein Video zu belasten, aber aus meiner Sicht nicht konkret genug, um die konkrete Grundlage des Vorwurfs unmittelbar nachvollziehen und prüfen zu können.

Gerade das empfand ich als problematisch. Eine solche Informationslage kann beim Betroffenen leicht den Eindruck erzeugen: Vielleicht haben die anderen ja doch recht. Vielleicht habe ich etwas übersehen. Vielleicht sollte ich besser nicht widersprechen.

Ob diese Wirkung beabsichtigt ist, kann und will ich nicht beurteilen. Aber abschreckend und entmutigend kann sie durchaus wirken. Denn wer einen Claim erhält, steht zunächst einer großen Plattform und einem professionellen Rechteverwerter gegenüber. Wenn die konkrete Referenz, auf die sich der Anspruch stützt, dem Betroffenen nicht offengelegt wird und zugleich keine einfache Möglichkeit zur Rückfrage besteht, entsteht eine erhebliche Informationsasymmetrie.

Genau so ging es mir: Ich wusste sehr genau, welche Aufnahme ich verwendet hatte - Chiara Bertoglio. YouTube nannte mir zwar Sa Chen, aber ich musste selbst ermitteln, welche konkrete Sa-Chen/Pentatone-Veröffentlichung zu den angezeigten Angaben passen könnte.

Bei meinen Recherchen fand ich eine entsprechende Pentatone-Veröffentlichung von Sa Chen und kaufte den betreffenden Titel später als offizielle MP3 bei Amazon. Damit hatte ich eine belastbare öffentlich erhältliche Vergleichsaufnahme.

Dass genau diese gekaufte Datei auch die interne Content-ID-Referenz von PIAS/YouTube ist, kann ich bis heute nicht behaupten. Diese interne Referenz wurde mir nicht zugänglich gemacht. Meine technische Untersuchung vergleicht deshalb die offizielle, von mir gekaufte Sa-Chen/Pentatone-Veröffentlichung mit meinem Soundtrack - nicht eine unbekannte interne Referenzdatei.

Es blieb nicht bei einem Claim

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Sa-Chen/Pentatone-Claim keineswegs der einzige war. Mein Mussorgsky-Projekt hatte fünf verschiedene Content-ID-Ansprüche ausgelöst - von unterschiedlichen Rechteverwertern und mit unterschiedlichen Interpreten beziehungsweise Aufnahmen als angeblich erkanntem Inhalt.

Nr.Von YouTube zugeordneter InhaltFundstelleAnspruchstellerTyp
1Sa Chen - Pictures at an Exhibition: XI. Promenade0:06-1:26PIAS im Auftrag von PentatoneCopyright - Audio
2Steven Osborne - Pictures at an Exhibition: Promenade 40:07-0:59UMG im Auftrag von Decca (UMO) (Classics)Copyright - Audio
3Alexis Weissenberg - Mussorgsky: Pictures at an Exhibition: II. The Old Castle0:06-4:21WMG im Auftrag von WM FranceCopyright - Audio
4The Diner / Gega New - Pictures At An Exhibition. Promenade18:40-20:00SourceAudio Holdings LLC, Naxos Digital Services US, Inc.Copyright - Audio
5Mana Fukui - Pictures at an Exhibition: No. 4 Bydlo11:07-13:55Kobalt Music Publishing, Wise Music Group, Warner ChappellCopyright - Melody or lyrics

Die ersten vier Ansprüche sind für meinen Fall besonders interessant, weil sie konkrete Tonaufnahmen betreffen. In meinem Projekt stammen die betreffenden Passagen jedoch aus derselben dokumentierten Gesamtaufnahme von Chiara Bertoglio. Trotzdem ordnet Content ID sie verschiedenen kommerziellen Aufnahmen unterschiedlicher Pianisten beziehungsweise Kataloge zu.

Besonders aufschlussreich ist der vierte Claim: Auch dort wird eine Promenade-Passage beansprucht. Damit wird Musik aus meiner dokumentierten Chiara-Quelle einmal einer Aufnahme von Sa Chen/Pentatone und an anderer Stelle einer Aufnahme von The Diner/Gega New zugerechnet.

Mein Audiomaterial wird also nicht nur mit einer einzigen fremden kommerziellen Aufnahme verwechselt. Content ID ordnet Material aus derselben Chiara-Bertoglio-Quelle mehreren unterschiedlichen kommerziellen Aufnahmen zu.

Das beweist für sich allein noch nicht, warum der Algorithmus diese Treffer erzeugt. Und mathematisch gilt: Ähnlichkeit ist nicht transitiv - aus „A ähnelt B“ und „A ähnelt C“ folgt nicht automatisch, dass auch B und C denselben Treffer erzeugen müssten. Es drängt sich aber eine wichtige technische Frage auf: Erkennt das System in diesen Fällen wirklich eine bestimmte Masteraufnahme, oder reagiert es zu stark auf Merkmale, die verschiedenen Einspielungen derselben Komposition gemeinsam sind?

Der fünfte Claim ist davon zu unterscheiden. Er wird von YouTube als „Melody or lyrics“ ausgewiesen und betrifft damit nicht unmittelbar dieselbe Frage nach der Identität einer konkreten Tonaufnahme. Welche Publishing- oder Bearbeitungsrechte dort genau beansprucht werden, ist aus der angezeigten Information allein nicht ersichtlich und müsste gesondert betrachtet werden.

Für die vier Audio-Claims bleibt dagegen die zentrale Tatsache dieselbe: Ich hatte keine dieser kommerziellen Aufnahmen verwendet. Ich hatte Chiara Bertoglio verwendet.

Mein erster Widerspruch

Ich legte gegen den Claim Widerspruch ein. Dabei machte ich den entscheidenden Sachverhalt ausdrücklich klar:

Ich hatte nicht die Aufnahme von Sa Chen beziehungsweise Pentatone verwendet. Die Musik meines Videos stammte aus der Aufnahme von Chiara Bertoglio, die ich von IMSLP heruntergeladen hatte.

Für mich schien die Sache damit eigentlich einfach zu sein. Wenn zwei verschiedene Aufnahmen desselben Werkes verwechselt worden waren, musste man doch lediglich überprüfen, welche Aufnahme tatsächlich in meinem Video zu hören war. Ich erwartete deshalb, dass mein Hinweis überprüft und der Claim anschließend zurückgenommen würde.

Der Widerspruch wird abgelehnt

Das geschah nicht. Mein Widerspruch wurde abgelehnt.

Was mich dabei besonders irritierte: Aus der Ablehnung konnte ich nicht erkennen, dass auf mein eigentliches Argument überhaupt eingegangen worden war. Ich hatte nicht behauptet, Mussorgsky sei gemeinfrei und deshalb dürfe ich irgendeine beliebige moderne Aufnahme verwenden. Ich hatte etwas sehr Konkretes gesagt:

Die Aufnahme in meinem Video ist die von Chiara Bertoglio.

Genau dieser entscheidende Punkt schien in der Antwort keine Rolle zu spielen. Ob die Ablehnung automatisiert, halbautomatisiert oder von einem Menschen vorgenommen wurde, kann ich selbstverständlich nicht wissen. Ich kann nur beschreiben, wie sie bei mir ankam:

Ich hatte einen konkreten Einwand vorgebracht und erhielt eine Ablehnung, aus der nicht hervorging, dass dieser konkrete Einwand geprüft worden war.

Damit änderte sich für mich der Charakter des gesamten Vorgangs. Ein fehlerhafter automatischer Treffer ist eine Sache. Ein solcher Fehler lässt sich technisch erklären und wäre für mich kein Anlass gewesen, darüber einen Artikel zu schreiben. Aber was geschieht, wenn der Betroffene den Fehler konkret benennt - und der Anspruch trotzdem bestehen bleibt?

Aus einem kleinen Problem wird ein ernstes

Nun bot mir YouTube die Möglichkeit eines sogenannten Appeals, also einer weiteren Eskalationsstufe. Spätestens an dieser Stelle fühlte sich das Verfahren für mich nicht mehr wie ein einfacher technischer Klärungsprozess an.

YouTube weist selbst darauf hin, dass der Anspruchsteller nach einer Beschwerde sieben Tage Zeit hat zu reagieren. Hält er seinen Anspruch aufrecht, kann er einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen stellen. Ist dieser Antrag gültig, wird das Video entfernt und der Kanal erhält eine Urheberrechtsverwarnung. YouTube-Hilfe: Beschwerde gegen einen Urheberrechtsanspruch.

In der YouTube-Oberfläche musste ich im Verlauf des Appeal-Verfahrens mehrfach per Mausklick bestätigen, dass ich mir dieser möglichen Konsequenzen bewusst bin. Das empfand ich als erheblichen Druck.

Denn ein Copyright-Strike ist für einen kleinen Kanal keineswegs belanglos. Nach den derzeitigen YouTube-Regeln werden Kanäle geschlossen, wenn sie innerhalb von 90 Tagen drei Urheberrechtsverwarnungen erhalten. Dann werden auch die hochgeladenen Inhalte unzugänglich und es dürfen keine neuen YouTube-Kanäle erstellt werden. YouTube-Hilfe: Urheberrechtsverwarnungen.

Ein einzelner Appeal bedeutet natürlich nicht automatisch das Ende eines Kanals. Aber ich musste nun entscheiden, ob ich bereit war, ein erhebliches Risiko einzugehen, nur um mich gegen einen Claim zu wehren, den ich für falsch hielt.

In meinem Fall kommt ein weiterer Punkt hinzu: Mein Projekt besteht nicht nur aus dem Gesamtfilm, sondern teilweise auch aus eigenständig veröffentlichten Teilvideos. Damit kann dieselbe zugrunde liegende Aufnahme in mehreren verschiedenen Videos separat von Content ID beanstandet werden. YouTube weist zwar darauf hin, dass ein einzelnes Video trotz mehrerer Claims oder Entfernungsanträge nur jeweils eine Urheberrechtsverwarnung erhalten kann. Diese Begrenzung bezieht sich jedoch auf das einzelne Video und verhindert nicht, dass unterschiedliche Videos zu unterschiedlichen Strikes führen.

Das ist in meinem Fall keine rein theoretische Überlegung. Dieselbe angebliche Sa-Chen-Aufnahme wird bei zwei verschiedenen Videos meines Mussorgsky-Projekts beansprucht. Sollte PIAS im Auftrag von Pentatone nach meinen Appeals in beiden Fällen einen gültigen Antrag auf Entfernung stellen und sollten beide Videos daraufhin entfernt werden, könnten daraus zwei aktive Copyright-Strikes entstehen.

Spätestens dann würde die Situation paradox: Bei einem weiteren aus meiner Sicht eindeutig falschen Claim müsste ich mir sehr genau überlegen, ob ich es überhaupt noch wagen kann, auf einer sachlichen Prüfung zu bestehen. Denn ein dritter aktiver Copyright-Strike innerhalb von 90 Tagen kann nach den YouTube-Regeln zur Schließung des Kanals führen. Derjenige, der sich gegen eine aus seiner Sicht falsche Zuordnung wehrt, kann also gerade durch die Wiederholung desselben Problems immer stärker davon abgeschreckt werden, weitere Ansprüche anzufechten.

Ein Verfahren, in dem ich nach zwei möglichen Fehlentscheidungen beim dritten Fall meinen gesamten Kanal riskieren könnte, empfinde ich nur schwer als ausgewogen.

Das erschien mir umso befremdlicher, weil ich wusste, welche Aufnahme ich verwendet hatte. Ich wusste, woher sie stammte. Ich hatte die Originaldatei noch. Ich hatte dies bereits im ersten Widerspruch ausdrücklich erklärt. Und trotzdem lag es nun an mir, die nächste Eskalationsstufe einzuleiten und dabei immer wieder zu bestätigen, dass ich die möglichen Konsequenzen verstanden hatte.

Wie ausgewogen ist ein Verfahren, bei dem ein Anspruch vergleichsweise einfach erhoben werden kann, der Betroffene aber mit zunehmend ernsten Konsequenzen konfrontiert wird, wenn er darauf besteht, dass der Anspruch falsch ist?

Teil II - Der technische Nachweis

Welche Aufnahme steckt tatsächlich in meinem Video?

Nach der Ablehnung meines ersten Widerspruchs wollte ich mich nicht mehr auf meine Erinnerung oder auf einen bloßen Hörvergleich verlassen. Wenn ich einen Appeal einlege und damit möglicherweise eine weitere Eskalation auslöse, wollte ich vorher so genau wie möglich wissen, ob meine Einschätzung tatsächlich stimmt.

Die zentrale Frage war einfach:

Ist die Aufnahme in meinem Video die Einspielung von Chiara Bertoglio - oder entspricht sie der offiziellen Sa-Chen/Pentatone-Aufnahme, die ich als konkrete Vergleichsaufnahme untersucht habe?

Diese Frage wollte ich nicht mit einem subjektiven „Für mich klingt das anders“ beantworten. Ich wollte sie technisch untersuchen.

Die Beweisstrategie

Dafür stellte ich mehrere Aufnahmen zusammen, die jeweils eine andere Funktion in der Untersuchung hatten:

  1. Der tatsächlich verwendete Soundtrack: exakt die Audiospur, die aus meinem veröffentlichten Video extrahiert wurde.
  2. Die originale Chiara-Bertoglio-Datei: die IMSLP-Aufnahme, aus der mein Video erzeugt wurde.
  3. Eine unabhängig gefundene Chiara-Bertoglio-Kopie: als zusätzliche Bestätigung, dass die Zuordnung nicht nur auf meinen eigenen Arbeitsdateien beruht.
  4. Die offiziell gekaufte Sa-Chen/Pentatone-Aufnahme: als zentrale Vergleichsaufnahme. Ich kaufte den Titel eigens bei Amazon.
  5. Eine weitere menschliche Interpretation: eine Aufnahme von Khatia Buniatishvili als Kontrollaufnahme derselben Komposition, aber einer anderen Pianistin.
  6. Zwei mit MuseScore erzeugte Fassungen: als synthetische Kontrollen. Gleiche Partitur, aber weder Chiaras noch Sa Chens menschliche Interpretation.

Was wurde gemessen?

Ich verwendete mehrere unterschiedliche Vergleichsverfahren. Dabei ging es nicht darum, irgendeine einzelne „magische Zahl“ zu finden. Vielmehr sollten verschiedene Messmethoden dieselbe Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Untersucht wurden unter anderem Tonhöhenstruktur, zeitliches Auftreten der Töne, Rubato beziehungsweise lokale Tempoverläufe, Dynamik sowie weitere Eigenschaften des Audiosignals.

Besonders wichtig waren diejenigen Messgrößen, die stärker von der konkreten Interpretation eines Pianisten abhängen und nicht lediglich davon, dass dieselben Noten gespielt werden.

Vollständiger technischer Bericht

Die gesamte Untersuchung mit Quellenherkunft, Methodik, Datei-Hashes, Tabellen, Diagrammen und den numerischen Ergebnissen steht hier als PDF zur Verfügung:

Technischer Beweisbericht zum Content-ID-Claim (PDF, deutsch)

Die englischen Fachbegriffe sind in der deutschen Fassung jeweils in Klammern angegeben. Das Python-Analyseprogramm und die vollständigen technischen Rohdaten habe ich ebenfalls aufbewahrt und kann sie bei Bedarf zur unabhängigen Prüfung zur Verfügung stellen.

Das Ergebnis

Das Ergebnis war bemerkenswert eindeutig. Die beiden Chiara-Bertoglio-Quellen lagen bei den wichtigsten Messgrößen extrem nahe am Soundtrack meines Videos. Die offiziell gekaufte Sa-Chen/Pentatone-Aufnahme dagegen befand sich deutlich weiter entfernt.

Noch interessanter war ein weiterer Befund: Bei mehreren Messgrößen verhielt sich die Sa-Chen-Aufnahme eher ähnlich wie die künstlich erzeugten MuseScore-Versionen als wie die Chiara-Aufnahmen. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sa Chen wie ein Computer spielt. Es zeigt etwas anderes: Die Ähnlichkeiten zwischen Sa Chen und meinem Soundtrack lassen sich zu einem erheblichen Teil dadurch erklären, dass beide dieselbe Komposition wiedergeben. Die außergewöhnlich hohe Übereinstimmung zwischen meinem Video und den beiden Chiara-Quellen geht dagegen weit darüber hinaus.

Die technische Untersuchung bestätigt damit genau das, was ich von Anfang an angegeben hatte: Die Aufnahme in meinem Video ist die Einspielung von Chiara Bertoglio. Sie ist nicht die von mir untersuchte Sa-Chen/Pentatone-Aufnahme.

Aus einer einfachen Frage wurden rund 15 Stunden Arbeit

Für die Erstellung des eigentlichen Videoprojekts hatte ich bereits ungefähr 60 Stunden aufgewendet. Nun kamen noch einmal ungefähr 15 Stunden hinzu: Vergleichsaufnahmen suchen und kaufen, Audiodaten extrahieren, Analyseprogramme entwickeln, Ergebnisse prüfen, Grafiken erzeugen und schließlich einen ausführlichen technischen Bericht erstellen.

All dieser zusätzliche Aufwand entstand nicht, weil ich ein neues künstlerisches Projekt verwirklichen wollte. Er entstand, weil mein erster Widerspruch gegen einen aus meiner Sicht falschen Content-ID-Claim abgelehnt worden war.

Teil III - Vom Einzelfall zum Systemproblem

Wer entscheidet eigentlich über meinen Widerspruch?

Je länger ich mich mit dem Verfahren beschäftigte, desto mehr störte mich nicht nur mein konkreter Fall, sondern die Struktur des Verfahrens selbst. Beim ersten Content-ID-Widerspruch passiert etwas Bemerkenswertes: Mein Widerspruch wird nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft. YouTube leitet ihn an den Anspruchsteller weiter. Dieser kann den Anspruch zurückziehen - oder ihn reaktivieren und damit meinen Widerspruch ablehnen. YouTube beschreibt dieses Verfahren selbst so: Widerspruch gegen Content-ID-Ansprüche einlegen.

Wenn ich anschließend Beschwerde - also Appeal - einlege, wird wiederum der Anspruchsteller benachrichtigt. Er hat dann sieben Tage Zeit zu reagieren. Hält er weiter an seinem Anspruch fest, kann er einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen stellen.

Damit entscheidet natürlich nicht der Anspruchsteller endgültig über das Urheberrecht im juristischen Sinne. Ein Content-ID-Verfahren ist kein Gerichtsverfahren. Aber innerhalb dieses Plattformverfahrens entsteht aus meiner Sicht eine bemerkenswerte Asymmetrie:

Derjenige, der den Anspruch erhebt, beurteilt zunächst selbst meinen Einwand gegen seinen eigenen Anspruch - und bei der nächsten Stufe wird wiederum derselbe Anspruchsteller mit meiner Beschwerde konfrontiert.

Ein Gedankenexperiment

Man stelle sich ein vergleichbares Verfahren im normalen Zivilrecht vor.

Person A behauptet, Person B schulde ihr Geld oder habe eine Leistung unberechtigt genutzt. Person B widerspricht und legt dar, warum die Forderung ihrer Ansicht nach nicht besteht. Nun würde man normalerweise erwarten, dass im Streitfall irgendwann eine unabhängige dritte Instanz beurteilt, welche Seite Recht hat.

Stellen wir uns stattdessen Folgendes vor:

Person B darf Stellung nehmen. Diese Stellungnahme wird Person A vorgelegt. Person A entscheidet anschließend, ob die Einwände von Person B überzeugend sind. Person A sagt: Nein. Person B erhält daraufhin noch einmal die Möglichkeit einer Beschwerde. Aber auch diese Beschwerde geht wiederum an Person A. Und diesmal wird Person B gleichzeitig darauf hingewiesen, dass eine weitere Eskalation ernsthafte Konsequenzen haben kann.

Natürlich ist dieser Vergleich nicht eins zu eins auf YouTube übertragbar. Content ID ist ein privates Verwaltungssystem einer Plattform und kein staatliches Gerichtsverfahren. Aber genau deshalb stellt sich für mich die Frage:

Ist ein solches Verfahren ausreichend ausgewogen, wenn zwischen einem einzelnen Nutzer und professionellen Rechteverwertern ohnehin schon ein erhebliches Macht- und Informationsgefälle besteht?

Wer trägt die Folgen eines Fehlers?

Den ursprünglichen automatischen Treffer halte ich weiterhin für nachvollziehbar. Ein Algorithmus kann zwei Einspielungen desselben klassischen Werkes miteinander verwechseln. Aber danach begann die eigentliche Arbeit ausschließlich auf meiner Seite.

  • Ich musste selbst ermitteln, welche konkrete Sa-Chen/Pentatone-Veröffentlichung und Referenz hinter dem ersten Claim stehen könnte.
  • Ich musste widersprechen.
  • Mein Widerspruch wurde abgelehnt, ohne dass für mich erkennbar auf mein zentrales Argument eingegangen wurde.
  • Ich musste entscheiden, ob ich das Risiko eines Appeals eingehen wollte.
  • Ich kaufte die vermutete Gegenaufnahme.
  • Ich entwickelte eine technische Analyse und beschaffte Kontrollaufnahmen.
  • Ich dokumentierte die Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht.

Aus einem Fehler, dessen Ursache möglicherweise nur wenige Sekunden automatischer Verarbeitung waren, entstanden für mich ungefähr 15 Stunden zusätzliche Arbeit - zusätzlich zu etwa 60 Stunden, die bereits in das eigentliche künstlerische Projekt geflossen waren.

Die Kosten eines möglichen Fehlers des Systems trägt praktisch derjenige, gegen den der Anspruch erhoben wird.

Abschreckung als Wirkung

Ich möchte nicht behaupten, dass YouTube oder die Rechteinhaber bewusst versuchen, Nutzer einzuschüchtern. Das kann ich nicht wissen. Ich kann aber beschreiben, welche Wirkung das Verfahren auf mich hatte.

Ich musste mehrfach bestätigen, dass mir die Risiken einer weiteren Eskalation bewusst sind. Gleichzeitig konnte ich meinen technischen Bericht nicht hochladen. Für meine eigentliche Begründung standen mir lediglich 2.000 Zeichen zur Verfügung.

Die Warnungen vor den möglichen Folgen waren ausführlich. Der Raum für die eigentliche Verteidigung war sehr begrenzt.

Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Menschen an dieser Stelle aufgeben würden - selbst dann, wenn sie überzeugt sind, im Recht zu sein. Nicht weil sie ihre Position plötzlich für falsch halten, sondern weil ihnen das Risiko zu groß wird. Wenn ein Verfahren diesen Effekt hat, sollte man zumindest darüber diskutieren, ob das Kräfteverhältnis angemessen ist.

David und Goliath

Ich habe mich entschieden, nicht aufzugeben.

Mein Appeal gegen den ersten, Sa Chen zugeordneten Claim ist inzwischen abgeschickt. Weitere Claims zu demselben Projekt waren zu diesem Zeitpunkt noch in Prüfung. Ich habe im Appeal noch einmal deutlich gemacht, welche Aufnahme ich tatsächlich verwendet habe. Ich habe die ursprüngliche IMSLP-Quelle und sogar die direkte MP3-Datei angegeben. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich die offizielle Sa-Chen/Pentatone-Aufnahme zusätzlich gekauft und technisch mit meinem Soundtrack verglichen habe.

Und ich habe angeboten, meine vollständige technische Untersuchung, den Python-Code und sämtliche weiteren Analysedaten zur Verfügung zu stellen. Damit ist für den Moment alles gesagt.

David hat Goliath widersprochen.

Nun warte ich ab, was geschieht.

Allerdings nicht mehr mit dem ungetrübten Vertrauen, dass mein Sachvortrag diesmal tatsächlich sorgfältig geprüft wird. Dafür war die Erfahrung mit meinem ersten Widerspruch zu ernüchternd.

Ich hoffe trotzdem, dass am Ende nicht Größe, Marktmacht oder die Architektur eines automatisierten Systems entscheiden, sondern eine sehr einfache Frage:

Welche Aufnahme ist tatsächlich in meinem Video zu hören?

Darauf gibt es nach meiner Untersuchung für mich eine eindeutige Antwort:

Chiara Bertoglio.