Definition des Begriffes "Geistiges Eigentum

"Geistiges Eigentum" (engl. intellectual property) steht für absolute Rechte an immateriellen Gütern. Man bezeichnet "Geistiges Eigentum" auch als Immaterialgüterrecht1. Der Begriff dient als Oberbegriff für Patentrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Der Begriff impliziert eine Analogie zum Eigentum, also dem materiellen Eigentum. So als sei es beispielsweise kein Unterschied ein Auto, ein Patent an einer Erfindung oder einen Roman zu besitzen. Solche Analogien, vor allem wenn sie im Begriff selbst verwurzelt sind, machen blind für die essentiellen Unterschiede und behindern so die Freiheit des Denkens. Unserer Meinung nach ist deshalb die Benutzung des Begriffes Immaterialgüterrecht dem Begriff Geistiges Eigentum vorzuziehen, da es sich dabei um einen wertneutralen Oberbegriff handelt. Richard Stallmann der geistige Vater der Open-Source-Bewegung geht sogar so weit zu behaupten, dass der Begriff "Intellectual Property" bewusst von den Firmen eingeführt worden sei, um Verwirrung zu stiften.2

Definition der WIPO

Geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) bezieht sich auf Schöpfungen des Geistes: Erfindungen, Literatur, Kunstschaffen und Symbole, Namen, Bilder und Designs, die man im Handel nutzt.
Geistiges Eigentum teilt sich in zwei Kategorien:

  • Industrielles Eigentum, das Erfindungen (Patente), Markenzeichen, Produktgestaltungen und geographische Kennzeichnungen umfasst;
  • Copyright (Urheberrecht), das literarische und künstlerische Werke, wie Romane, Gedichte,Theaterstücke, Filme, musikalische Werke, künstlerische Werke, wie Zeichnungen, Gemälde, Photographien und Skulpturen und architektonische Gestaltung umfasst.3

Ursprung

Der Begriff geistiges Eigentum basiert auf naturrechtlichen Wurzeln. Entwickelt wurde er von naturrechtlichen Philosophen wie John Locke und Johann Gottlieb Fichte gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Für sie stellte das Eigentum am Werk ein angeborenes, natürliches und unveräußerliches Recht dar. Wie "normales" Eigentum sollte auch das Urheberrecht ewig andauern.






1 Der Begriff Immaterialgüterrecht geht auf den deutschen Juristen Josef Kohler zurück, der ihn zu Beginn des 20. Jahrhunderts prägte.

2 Richard Stallmann, "Did You Say 'Intellectual Property'? It's a Seductive Mirage", 2004

3 Intellectual property (IP) refers to creations of the mind: inventions, literary and artistic works, and symbols, names, images, and designs used in commerce.
IP is divided into two categories: Industrial property, which includes inventions (patents), trademarks, industrial designs, and geographic indications of source; and Copyright, which includes literary and artistic works such as novels, poems and plays, films, musical works, artistic works such as drawings, paintings, photographs and sculptures, and architectural designs.
(http://www.wipo.int/about-ip/en/, Stand 5. April 2010)