Eigentümer und Besitzer
Bevor man sich um eine Definition des Begriffs Eigentum bemüht, muss man die beiden Begriffe
Eigentümer und Besitzer, ebenso wie Eigentum und Besitz, voneinander abgrenzen. Umgangssprachlich, aber
auch in öffentlichen Diskussionen, werden sie meistens synonym verwendet.
Im juristischen Sinne gibt es aber einen deutlichen Unterschied. So muss ein Besitzer nicht unbedingt
Eigentümer einer Sache sein. Wenn man sich das Auto eines Freundes ausleiht, wird man zum Besitzer
des Autos solange man es hat, aber Eigentümer bleibt der Freund. Das gilt ebenso beispielsweise bei
Mietern einer Wohnung oder eines Hauses. Merkwürdigerweise sprechen viele Hauseigentümer mit Stolz
davon, dass sie der Besitzer des Hauses sind und nicht nur ein Mieter. Etwas abstrakter ausgedrück
kann man sagen, dass der Besitz an einer Sache auf der faktischen Ebene angesiedelt ist, d.h. wer eine
Sache hat, also in seiner Verfügungsgewalt hat, besitzt sie, während das Eigentum auf der
rechtlichen Ebene liegt, d.h. man bleibt Eigentümer einer Sache, unabhängig davon, ob man sie zur Zeit
besitzt oder nicht. Das Gesetz schützt den Besitzer. So kann ein Eigentümer sein verliehenes Fahrrad
nicht einfach so, also ohne Rücksprache mit dem Besitzer zurücknehmen, obwohl es sein Eigentum ist. Der
Paragraph 339 des ABGB sagt: "Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so ist
niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes,
und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern." Der "Besitz mag von was immer für
einer Beschaffenheit sein" heißt auch legal oder illegal.
Folgendes Beispiel erscheint gerne in juristischen Fallbeispielen: Jemand stiehlt ein Fahrrad. Nach einer
Weile findet der Eigentümer sein Fahrrad wieder. Es ist mit einer Kette abgeschlossen. Darf er die Kette
einfach so aufbrechen oder nicht? Nach $ 339 ist der Dieb juristisch gesehen der Besitzer des Fahrrades
und genießt den Besitzschutz des Gesetzes. Auch der Eigentümer selbst ist nicht berechtigt den Besitz
eigenmächtig zu stören. Er muss also Polizei und gegebenenfalls Gerichte bemühen, ihm sein Eigentum
wieder in seinen Besitz zurückzuführen.
Eigentum und Grundgesetz
Das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menchenrechte von 1948 ein
Menschenrecht:
- Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Im Artikel 14 des Grundgesetzes Absatz (1) wird sowohl das Recht auf Eigentum garantiert als auch
das Recht dieses zu vererben. Allerdings sagt das Grundgesetz nichts darüber aus, welche materiellen
und immateriellen Dinge dem Eigentum zugerechnet werden können. Im Grundgesetz heißt es dazu "Inhalt
und Schranken werden durch die Gesetze geregelt.
Absatz 2 des Artikels 14 wird wohl ebenso häufig zitiert wie vergessen. Darin heißt es, dass Eigentum
verpflichtet. Außerdem, dass sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
Gerade dieser Absatz ist im Zusammenhang von sogenanntem geistigen Eigentum, - was immer häufiger von
Rechteverwerern und Politikern mit materiellem Eigentum auf eine Stufe gestellt wird - von besonderer
Wichtigkeit. Aus ihr lässt sich unmittelbar ein Recht auf "Fair Use" oder "Angemessene Verwendung", d.h.
Schrankenbestimmungen im Urheberrecht:
Schranken des Urheberrechts gibt es zugunsten einzelner Nutzer, der Kulturwirtschaft sowie der
Allgemeinheit. Hierunter fallen z.B. die Erlaubnis der Vervielfältigung zu eigenem Gebrauch,
die Entlehnungsfreiheit (so z. B. die Zitate) sowie die Gestattung der öffentlichen Wiedergabe
im Lehrbetrieb.
Artikel 14 im Wortlaut:
- Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden
durch die Gesetze bestimmt.
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle
der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie
darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Weitere gesetzliche Regelungen bzgl. Eigentum und Besitz an Sachen regelt das Sachenrecht, das in
Deutschland im dritten Buch des BGB kodifiziert ist (§§ 854 - 1296).
Was ist Eigentum?
Ist Eigentum gewissermaßen ein Naturgesetz oder, wie man es früher formulierte, von Gott gegeben?
Rousseau vertritt die Meinung, dass die Aufteilung von Grund und Boden eine neue Art von Recht hervorgebracht
habe und schreibt: "Das heißt, dass das Eigentumsrecht sich von demjenigen unterscheidet, das sich aus
dem natürlichen Gesetz ergibt." ("C'est-à-dire le droit de propriété différent de celui qui résulte de loi
naturelle.")
Eigentum scheint wie ein ureigener animalischer Trieb, auch wenn dies von manchen geleugnet wird.
Anscheinend liegt es in der Natur des Menschen, Dinge in Besitz zu nehmen. Praktische Dinge,
die das Leben verbessern oder verschönern. Außer einigen
wenigen besonders gearteten Menschen, wie z.B. bestimmte Mönche, trachten die Menschen nicht
nur nach Eigentum, sondern sie möchten dieses auch kontinuierlich mehren. Wir hamstern, d.h. wie
ein Hamster horten wir Dinge. Ein Hauptbeweggrund - ähnlich dem Hamster - liegt wohl darin, dass
wir für die Zukunft und vor allem für mögliche Mangelzeiten sparen. Aber im Gegensatz zum Tierreich
werden bestimmten Menschen per Gesetz
besondere Fähigkeiten zugeteilt, sich schneller und effizienter Dinge anzueignen. Beispielsweise
Adlige in der Vergangenheit. Unterscheiden muss man jedoch, zwischen Eigentum an Haushaltsgegenständen,
Werkzeugen, persönlichem Schmuck oder Ähnlichem und auf der anderen Seite Eigentum an Produktionsmittel,
Grund und Boden, der über das eigene Heim hinausgeht. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Besitz
von privaten alltäglichen Dingen und Grundbesitz oder Besitz an Produktionsmitteln, besteht wohl in
der Tatsache, dass im ersten Fall andere Menschen nicht tangiert werden, während im Falle von privatem
Grundbesitz oder Produktivmitteln andere Menschen nicht nur betroffen sondern oft auch in ihrer gesamten
Existenz einbezogen sind. So entscheidet ein Arbeitgeber, auch wenn sein Entscheidungsspielraum durch Gesetze
eingeschränkt ist, im Prinzip darüber, ob ein Mensch einen Job bei ihm erhält oder nicht, bzw. ob er
diesen Job noch weiter verrichten darf, also eine in vielen Fällen existentielle Entscheidung.
Was wer in einer Gesellschaft besitzen kann, ist kein statischer Zustand in der Menschheitsgeschichte und
der Geschichte der Gesellschaftssysteme. Allen gemeinsam ist wohl lediglich das Recht Huashaltsgegenstände
und gewisse persönliche Dingen zu besitzen. Die folgende Tabelle zeigt einen groben Überblick.
|
Gemeinschaftseigentum / Gemeinbesitz |
Privateigentum / Privatbesitz |
Stammesgesellschaft |
Grund und Boden |
Produktionsmittel wie Waffen und Werkzeuge Haushaltsgegenstände |
Sozialismus |
Grund und Boden Produktionsmittel "Volkseigentum" |
Haushaltsgegenstände |
Kapitalismus |
|
Grund und Boden Produktionsmittel Haushaltsgegenstände |
soziale Marktwirtschaft |
|
Eigentumsverhältnisse wie im Kapitalismus, aber unter Beachtung des Grundgesetzes,
d.h "Eigentum verpflichtet ..." |
Ursprung des Eigentums
Stellen wir uns doch einmal eine Gruppe von spielenden Kindern vor. Auf einem freien Feld
finden sie einen Ball. Sie fragen sich, wem der Ball wohl gehört. Einer meint, dass der Ball
schon am Vortag dort gelegen habe. Nun nimmt der Stärkste, also der Anführer
der Gruppe, den Ball und postuliert, dass der Ball wohl keinem gehöre und deshalb jetzt ihm gehöre.
Heißt das nun, dass der Eigentumsbegriff in der Natur des Menschen liegt, dass Dinge unweigerlich
Menschen gehören müssen? Oder ist dieses Verhaltensmuster in unserem Beispiel bereits ein Resultat
aus der frühkindlichen Erziehung?
Eigentum dürfte es wohl schon in der Frühgeschichte gegeben haben, denn darauf können die
Grabbeigaben wie Waffen, Gebrauchsgegenstände und Schmuck in der Steinzeit hindeuten. Behauptungen,
dass beispielsweise die Indianer Nordamerikas keine Vorstellung von Eigentum hatten, scheinen wohl nicht
den Tatsachen zu entsprechen. Frederick Hodge schrieb, dass Privateigentum unter nordamerikanischen
Indianern die Norm war. Rodrigues/Galbraith und Stiles behaupten in Ihrem Artikel "American Indian
Collectivism: Past Myth, Present Reality", dass falsche Mythen und historische Verzerrungen erst gegen
Mitte des 20. Jahrhunderts aufkamen. Ab dieser Zeit gab es keine Zeitzeugen mehr, die in der Zeit
vor der Reservation gelebt hätten. Man kann also davon ausgehen, dass auch die Indianer Privateigentum
gekannt haben.
Auch wenn die alten Griechen Privateigentum sehr wohl kannten, forderte Platon für seinen idealen
Staat (Politeia), dass privates Eigentum untersagt sein müsse, um persönliche Bereicherung zu
unterbinden. Ganz anders war das Verhältnis von Aristoteles. Für ihn ist Eigentum ein legitimer und
unverzichtbarer Bestandteil des Lebens. "Zwei Dinge erwecken vor alem die Fürsorge und Liebe
des Menschen: das Eigene und das Geschätzte" 1 Aristoteles schreibt, dass der Gemeinbesitz
Konflikte nicht reduziere, sondern die Gefahr von Verteilungsstreitigkeiten erhöhe.2
Außerdem vertritt Aristotels die Ansicht, dass die Wirtschaftlichkeit durch das Vorhandensein von
Eigentum verbessert werde. (Pol. 1263 b 28)
Das römische Recht kannte keine formale Definition des Begriffs Eigentum. Aber man unterschied verschiede
Formen des Eigentums.
Begriff |
Bedeutung |
Beispiele |
res nullius |
Dinge, die niemandem gehören, weil sie noch nicht in Besitz genommen worden sind.
Also Dinge, die prinzipiell in Besitz genommen werden können. |
Aufgegebenes Eigentum, Fische im Meer oder in Seen, Wild, Eigentum des Feindes |
res communis |
gemeinfreie Dinge, also was man unter "Public Domain" im Englischen versteht.
Es ist unmöglich diese Dinge zu besitzen. |
Luft, Wasser (Seen, Ozeane, Flüsse) |
res publicae |
Der Begriff "res publicae" bezeichnet zunächst einmal den Staat
ans sich bzw. das Gemeinwesen. Im speziellen Sinne bezeichnet es auch die Staatsform von ca. 500 v. Chr.
bis zum Beginn der Kaiserzeit. Juristisch bezeichnet es die Dinge, die dem Staat bzw. dem Gemeinwesen
gehören. |
Straßen, Brücken, Häfen usw. |
res universitatis |
Dinge, die zu Gruppen, aber nicht zum Staat gehören, also nicht zu "res publicae" |
Theater, Rennarenen |
res divini juris |
Die Römer unterteilten das Recht in "res divini juris" und "res humani juris". Res
divini juris bezeichnet alles, was religiösen Zwecken dient oder heilig ist. |
Gräber, Tempel und so weiter |
Der Philosoph Cicero sah die Entstehung von Eigentum in Okkupation. Die eroberten Ländern wurden
zu Provinzen und zum Eigentum des römischen Volkes. Landeigentum konnte bereits im alten Rom nicht
beliebig genutzt werden. Die Nutzungsrechte endeten, wenn der Besitz anderer beeinträchtigt wurde, z.B.
Entwässerungsgräben, die anderen das Wasser entziehen würden.
Bei den Germanen hatte sich Eigentum unter der Idee der Allmende entwickelt. Die Allmende war eine
Rechtsform, die gemeinschaftliches Eigentum regelte. Allmende stand für gemeinsam genutztes Land einer
Gemeinde oder einer festen Nutzergemeinschaft, d.h. z.B. Vieweiden, Wälder, Fischgewässer, Wege, Plätze
und anderes. Diese Rechtsstrukturen hielten sich bis ins frühe Mittelalter. Im Mittelalter wurde die
Allmende in Grundherrschaten überführt. Gemeinbesitz ging in den Besitz einiger weniger über. Es gab nun
freie und unfreie Bauern. Die Masse des Volkes lebte als Tagelöhner und Knechte.
Jean-Jacques Rousseau sah in der Einführung des Eigentums, vor allem von Landeigentum, die Ursache für
viele Schattenseiten der menschlichen Gesellschaft. Den zweiten Teil seines Werkes "Der
Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts" beginnt er mit den Worten:
"Der erste, der ein Stück Feld einzäunte und dabei auf den Gedanken kam zu sagen 'dies ist mein' und
auch Leute fand, die einfältig genug waren, es ihm zu glauben, ist der eigentliche Begründer der
bürgerlichen Gesellschaft gewesen. Was für Verbrechen, Kriege, Morde, Elend und Schrecken wären dem
menschlichen Geschlecht erspart geblieben, wenn man diesem die Phähle herausgezogen und den Graben
gefüllt hätte und Seinesgleichen zugerufen hätte: 'Hütet euch diesem Betrüger zuzuhören; ihr seid
verloren, wenn ihr vergisst, dass die Früchte allen sind und dass die Erde niemandem ist."3
In diesem Werk schreibt er auch, dass aus dem Eigentum Sklaverei und Elend erwachsen seien:
""Aber von dem Augenblick an, als ein Mensch die Hilfe eines anderen bedurfte; seit man bemerkte,
dass es für einen nützlich wäre, Vorräte für zwei zu haben, war die Gleichheit verschwunden,
das Eigentum stellte sich ein, die Arbeit wurde notwendig und die dichten Wälder verwandelten sich
in lachende Felder, die mit dem Schweiße der Menschen getränkt werden mussten, und auf denen man
bald Sklaverei und Elend mit den Ernten keimen und wachsen sah."4
Rousseau sieht im Eigentum nur Vorteile für eine kleine Anzahl Ehrlicher: "So war oder muss er gewesen
sein, der Ursprung der Gesellschaft und der Gesetze, die dem Schwachen neue Hindernisse und dem Reichen
neue Stärken gaben, welche die natürliche Freiheit unwiederbringlich vernichtete, das Gesetz des
Eigentums und der Ungleichheit auf ewig festsetzte, aus einer geschickten Usurpation ein unwiderrufliches
Recht machte, und zu Gunsten von wenigen Ehrgeizigen künftig das ganze Menschengeschlecht zur Arbeit,
Knechtschaft und Elend zwangen."5
Grenzen des Eigentums
Grenzen des Eigentums oder Grenzen des Wachstums von Eigentum. Die Gesamtheit des Eigentums einer Person
bezeichnet man als dessen Vermögen. Es sieht so aus, dass es scheinbar keine Schwelle bei Menschen gibt,
von Ausnahmen abgesehen, ab der Menschen aufhören Vermögen anzuhäufen. Da allerdings das gesamte
volkswirtschaftliche Vermögen begrenzt ist, geht dieses meist zu Lasten der Armen. Dies lässt sich auch
statistisch belegen. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt in ihrer Rubrik "Die soziale
Situation in Deutschland" zu diesem Thema: "Das Nettovermögen ist sehr ungleich verteilt: Werden die
Personen nach der Höhe ihres Nettovermögens geordnet und dann in zehn gleich große Gruppen (Dezile)
eingeteilt, so zeigt sich für das Jahr 2007, dass das reichste Zehntel über 61,1 Prozent des gesamten
Vermögens verfügte. Darunter hielten die obersten fünf Prozent 46 Prozent und das oberste Prozent etwa
23 Prozent des gesamten Vermögens. Auf der anderen Seite verfügten 27,0 Prozent der erwachsenen
Bevölkerung über kein Vermögen oder waren sogar verschuldet. Gegenüber dem Jahr 2002 hat die
Konzentration der Nettovermögen im Top-Dezil weiter zugenommen, in allen anderen Dezilen sind
die entsprechenden Anteilswerte 2007 dagegen niedriger."
Auch die Ungleichverteilung der Einkommen nimmt kontinuierlich zu, d.h. die sogenannte Einkommenschere
trifftet immer weiter auseinander. Im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung kann man lesen,
dass die Ungleichverteilung der Einkommen in den Jahren zwischen 2002 und 2005 zugenommen hat.
"Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gingen real von durchschnittlich 24.873 Euro auf
23.684 Euro und damit um 4,8% zurück. [...] Auch die Ungleichverteilung der Einkommen nahm zu:
Während der Anteil der höheren Einkommen wuchs, sanken die Anteile der niedrigen Einkommensgruppen."
Politik und Ökonomie bei Aristoteles, Von Peter Koslowski, Seite 44, (Pol. 1262 b 22-25)
dto.
Jean-Jacques Rousseau, "Discours sur l'origine et les fondements de l'inégalité parmi
les hommes", Original: "Le premier qui, ayant enclos un terrain, s'avisa de dire : Ceci est à moi, et trouva des gens assez simples pour le croire,
fut le vrai fondateur de la société civile. Que de crimes, de guerres, de meurtres, que de misères et d'horreurs n'eût point épargnés au genre
humain celui qui, arrachant les pieux ou comblant le fossé, eût crié à ses semblables : Gardez-vous d'écouter cet imposteur ; vous êtes perdus, si vous
oubliez que les fruits sont à tous, et que la terre n'est à personne.
dto.
"mais dès l'instant qu'un homme eut besoin du secours d'un autre ;
dès qu'on s'aperçut qu'il était utile à un seul d'avoir des provisions
pour deux, l'égalité disparut, la propriété s'introduisit, le travail devint
nécessaire et les vastes forêts se changèrent en des campagnes riantes qu'il
fallut arroser de la sueur des hommes, et dans lesquelles on vit bientôt
l'esclavage et la misère germer et croître avec les moissons."
dto.
"Telle fut, ou dut être, l'origine de la société et des lois, qui donnèrent de nouvelles
entraves au faible et de nouvelles forces au riche, détruisirent sans retour la
liberté naturelle, fixèrent pour jamais la loi de la propriété et de l'inégalité, d'une adroite
usurpation firent un droit irrévocable, et pour le profit de quelques ambitieux assujettirent
désormais tout le genre humain au travail, à la servitude et à la misère."